Die Verwaltungsgemeinschaft Mainburg
Übersicht
Die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg
Allg. Infos zur Verwaltungsgemeinschaft

Übersicht
AnschriftVerwaltungsgemeinschaft Mainburg; Regensburger Str. 1; 84048 Mainburg
Telefon0 87 51/8 63 40
Emailvg@vg-mainburg.de
Gründung1978
MitgliedsgemeindenAiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Volkenschwand
Einwohnerzahl6.676 (Stand 30.06.2007)
Gesamtfläche13.241 ha
SprechzeitenMontag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr

Die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg
Name
Zuständigkeiten
Telefon
Fax
Email
Knier HerbertGeschäftsleiter (Hauptverwaltung)0 87 51/86 34 150 87 51/86 34 49herbert.knier@vg-mainburg.de
Heidingsfelder ThomasGeschäftsleiter (Finanzverwaltung)0 87 51/86 34 160 87 51/86 34 49thomas.heidingsfelder@vg-mainburg.de
Attenhauser JosefBauwesen, Ver- und Entsorgung0 87 51/86 34 170 87 51/86 34 49josef.attenhauser@vg-mainburg.de
Biebl GabrieleSoziales, Sport, Feuerwehr- und Friedhofwesen0 87 51/86 34 130 87 51/86 34 49gabriele.biebl@vg-mainburg.de
Freiberger JuliaStandesamt, Passamt, Einwohnermeldewesen0 87 51/86 34 220 87 51/86 34 49julia.freiberger@vg-mainburg.de
Wießner ElisabethGebühren- und Beitragswesen0 87 51/86 34 120 87 51/86 34 49elisabeth.wiessner@vg-mainburg.de
Hofbauer GeorgKasse, EDV0 87 51/86 34 140 87 51/86 34 49georg.hofbauer@vg-mainburg.de
Kellerer IngeEinwohnermeldewesen, Passamt0 87 51/86 34 180 87 51/86 34 49inge.kellerer@vg-mainburg.de
Zirngibl BeateSchreibdienst0 87 51/8 63 400 87 51/86 34 49 

Allg. Infos zur Verwaltungsgemeinschaft
Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?
(Artikel 1 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern(VGemO))
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben nach Maßgabe der Bestimmungen und dient der Stärkung der Leistungskraft ihrer Mitglieder.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie kann Dienstherr von Beamten sein.
 
Welche Aufgaben hat die Verwaltungsgemeinschaft?
(Artikel 4 der VGemO auszugsweise)
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr, ausgenommen den Erlass von Satzungen und Verordnungen.
(2) Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft erfüllen die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Die Verwaltungsgemeinschaft führt dabei die Aufgaben nach den folgenden Sätzen 3 und 4 als Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinde nach deren Weisung aus; der erste Bürgermeister kann die Mitgliedsgemeinde auch insoweit vertreten. Der Verwaltungsgemeinschaft obliegen die verwaltungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden sowie die Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Das gleiche gilt für die Aufgaben, die nach Absatz 1 bei den Mitgliedsgemeinden verbleiben.
(5) Die Verwaltungsgemeinschaft soll ihre Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung der übrigen gemeindlichen Aufgaben beraten.



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