Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Obergolzaberg | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 26.08.2020 die Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung beträgt rd. 1,26 ha. Die Entwicklungssatzung enthält eine Flächengröße von 2,37 ha, sodass die beiden Satzungen gesamt 3,63 ha umfassen.

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro Linke + Kerling Landschafts­architekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Landshut, beauftragt worden.

Ziel der Planung ist es, Obergolzaberg durchgängig zu überplanen und Potentialflächen einer Bebauung zu ermitteln.

Der Vorentwurf der Planung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

20. April 2022 bis einschließlich 23. Mai 2022

in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg in der Poststraße 2a, 84048 Mainburg, Zimmer Nr. 106, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

>> Bekanntmachung
>> Bestandsaufnahme "Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg“
>> Vorentwurf "Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg“
>> Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
>> Belange des Umweltschutzes (Anhang Baumbsestand)
>> Begründung zur Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 13. April 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Bekanntmachung zur Bürgerversammlung der Gemeinde Volkenschwand

Die Bürgerversammlung der Gemeinde Volkenschwand findet am Freitag, den 19. April 2024 um 19.00 ...

Vergabe eines Baugrundstücks im Baugebiet „Großgundertshausen-Süd“ - Teilnahme am BIETERVERFAHREN