SO Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Großschwaiba III | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 09.02.2021 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschwaiba III“ beschlossen. Beschlossen wurde weiterhin, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan jeweils mit Deckblatt Nr. 21 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan wird auf den Flächen Fl. Nr. 1251 (Teilfläche), 1258, 1269, 1270, 1271, 1271/2, 1272 und 1273 in der Gemarkung Volkenschwand mit einer Fläche von rund 2,4 ha ein Sondergebiet (§ 11 BauNVO) ausgewiesen.
Die zugehörigen Ausgleichsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB) werden nachgewiesen.
Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro Längst & Voerkelius, Am Kellenbach 21, 84036 Landshut-Kumhausen, beauftragt worden.
Der Entwurf der Planung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01. September 2022 bis einschließlich 07. Oktober 2022
in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg in der Poststraße 2a, 84048 Mainburg, Zimmer Nr. 106, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Volkenschwand (www.volkenschwand.de) eingesehen werden.
Die Unterlagen befinen sich unter "Downloads".
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