Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Sollerfeld“ in Volkenschwand | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Baugebiet „Sollerfeld“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2022 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen sowie der Planentwurf in der Fassung vom 08.11.2022 gebilligt.

 

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, den dringend notwendigen Wohnraum in Volkenschwand zu schaffen.

 

Der Entwurf der Bauleitplanung und der Begründung liegen in der Zeit vom

 

21. Dezember 2022 bis einschließlich 02. Februar 2023

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) für sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.volkenschwand.de veröffentlicht.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

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