Bebauungsplan Baugebiet "Sollerfeld“ in Volkenschwand | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeinde Volkenschwand hat mit Beschluss vom 09.05.2023 den Bebauungsplan „Sollerfeld“ in Volkenschwand als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sollerfeld“ in Volkenschwand in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, Zimmer 106, 84048 Mainburg, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter 2024
Mi, 17. April 2024
Das Landratsamt Kelheim lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein, sich für ...