Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Großgundertshausen | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 12.10.2021 die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Großgundertshausen“ beschlossen.

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro Linke + Kerling Landschafts­architekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Landshut, beauftragt worden.

 

Ziel der Planung ist ein moderates Wachstum sowie die kleinflächige Schaffung neuer Bauflächen für die örtliche Bevölkerung von Großgundertshausen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des städtebaulichen Gesamtgefüges des Dorfes.

Der Entwurf der Planung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

01. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022

in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg in der Poststraße 2a, 84048 Mainburg, Zimmer Nr. 106, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Die Unterlagen befinen sich unter "Downloads".

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