Entwicklungsund Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg“ | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 26.08.2020 die Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Obergolzaberg“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung beträgt rd. 1,26 ha. Die Entwicklungssatzung enthält eine Flächengröße von 2,37 ha, sodass die beiden Satzungen gesamt 3,63 ha umfassen.
Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Landshut, beauftragt worden.
Ziel der Planung ist es, Obergolzaberg durchgängig zu überplanen und Potentialflächen einer Bebauung zu ermitteln.
Der Entwurf mit Begründung wurde vom Gemeinderat Volkenschwand in der Sitzung am 12.07.2022 gebilligt.
Der Entwurf der Planung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19. September 2022 bis einschließlich 21. Oktober 2022
in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg in der Poststraße 2a, 84048 Mainburg, Zimmer Nr. 106, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Volkenschwand (www.volkenschwand.de) eingesehen werden.
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