Bebauungsplan Baugebiet "Sollerfeld“ in Volkenschwand | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeinde Volkenschwand hat mit Beschluss vom 09.05.2023 den Bebauungsplan „Sollerfeld“ in Volkenschwand als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sollerfeld“ in Volkenschwand in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, Zimmer 106, 84048 Mainburg, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
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