Gemeinde Volkenschwand

Gemeinde
Volkenschwand

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss; Bebauung im Bereich der Feuerwehr in Volkenschwand

22. Dez. 2025

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss; Bebauung im Bereich der Feuerwehr in Volkenschwand

Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 04.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes im Bereich der Feuerwehr in Volkenschwand beschlossen. Weiter wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan für den Bereich zu ändern. Die Bauleitpläne sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 30.124 m² und beinhaltet die Flurstücke mit den Flurnummern 128 (TF), 821 (TF) und 822 (TF), jeweils Gemarkung Volkenschand. Das Planungsgebiet liegt nordwestlich von Volkenschwand.

Das Gebiet ist derzeit teilweise als landwirtschaftliche Fläche sowie als Dorfgebiet dargestellt und soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan sowie der Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für die Entwicklung eines Lebensmitteleinzelhandels in Kombination mit Wohngebäuden zur Verfügung stehen.

Ziel ist, die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu sichern und zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum bereitzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne kann in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) eingesehen werden.

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