Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Nahversorgung an der Feuerwehr“ – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat Volkenschwand hat in den öffentlichen Sitzungen am 04.11.2025 und 14.07.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Nahversorgung an der Feuerwehr“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen sollen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden.
>> Vorhabenbezogener Bebauungsplan
>> Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan