Genehmigung "Photovoltaik-Freiflächenanlage Dietrichsdorf II bei Volkenschwand"
Mit Bescheid vom 16.06.2026, Aktenzeichen 41-6100 hat das Landratsamt Kelheim die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes jeweils mit Deckblatt Nr. 24 der Gemeinde Volkenschwand für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Dietrichsdorf II“ genehmigt. Des Weiteren hat die Gemeinde Volkenschwand mit Beschluss vom 13.04.2026 den Bebauungs- und Grünordnungsplan SO „Photovoltaik-Freiflächenanlage Dietrichsdorf II“ in Volkenschwand als Satzung beschlossen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit den Bekanntmachungen wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam und der Bebauungs- und Grünordnungsplan SO „Photovoltaik-Freiflächenanlage Dietrichsdorf II“ in Volkenschwand tritt in Kraft.
Bebauungsplan_Dietrichsdorf_II_13-04-26
Bebauungsplan_Erläuterungsbericht_Dietrichsdorf_13-04-26
Zusammenfassende Erklärung_Bebauungsplan_13-04-26
Bekanntmachung Satzungsbeschluss BBP GOP SO „Photovoltaik-Freiflächenanlage Dietrichsdorf II“
Flächennutzungsplanänderung_Dietrichsdorf_II_13-04-26
Zusammenfassende Erklärung_Flächennutzungsplan_13-04-26
Flächennutzungsplan_Erläuterungsbericht_13-04-26
Bekanntmachung Genehmigung LRA Kelheim FNP-Änderung DB Nr. 24