Am Weingarten | Vollzug des BauGB; Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 12.10.2021 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Weingarten“ in Leibersdorf durch Deckblatt Nr. 02 beschlossen.
Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt dabei entsprechend den Maßgaben des § 13 BauGB und wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB in vorliegender Situation abgesehen.
Ziel der Bebauungsplanänderung durch Deckblatt Nr. 02 ist es, die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen so zu aktualisieren, dass für die restlichen Baugrundstücke die Genehmigung über das Freistellungsverfahren möglich ist.
Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Ingenieurbüro für Bauwesen, Dipl.-Ing. H. Dietlmaier, Siegenburger Str. 8, 84076 Pfeffenhausen beauftragt worden.
Der Entwurf der Planung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25. März 2022 bis einschließlich 29. April 2022
In den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg in der Poststraße 2a, 84048 Mainburg, Zimmer Nr. 106, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Volkenschwand (www.volkenschwand.de) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
>> Bekanntmachung
>> Lage "Am Weingarten" DB Nr. 01
>> Bebauungsplan "Am Weingarten" DB Nr. 01
>> Verfahrenshinweise "Am Weingarten" DB Nr. 01
>> Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Am Weingarten" DB Nr. 01
>> Planliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Am Weingarten" DB Nr. 01
>> Begründung "Am Weingarten" DB Nr. 01
>> Lageplan Bestand "Am Weingarten"
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