Bauanträge
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Der Bauantrag ist schriftlich in 3-facher Ausfertigung über die Gemeinde an das Landratsamt Kelheim zu richten. Der Antrag muss eine Woche vor Sitzungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
Verwaltungsgemeinschaft Mainburg
Gemeinde Volkenschwand
Bauamt
Poststraße 2a
84048 Mainburg
Kontakt
Gemeinde Volkenschwand
Poststraße 2a
84048 Mainburg
Tel.: 08751/8634-0
Fax: 08751/8634-49
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