Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Windenergie Volkenschwand“ und Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes jeweils mit Deckblatt Nr. 23
Der Gemeinderat Volkenschwand hat in der öffentlichen Sitzung am 08.03.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Windenergie Volkenschwand“ beschlossen. Weiter wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan für den Bereich Sondergebiet „Windenergie Volkenschwand“ jeweils mit Deckblatt Nr. 23 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der Gemeinderat hat am 23.04.2024 die Planung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,35 ha und beinhaltet die Grundstücke mit den Flurnummern 1060 (TF) und 1060/1 (TF), Gemarkung Großgundertshausen. Das Planungsgebiet liegt rund 0,5 km nördlich des Ortsteiles Dietrichsdorf.
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne samt Vorentwürfe der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 23.04.2024 werden in der Zeit
vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024
auf der Internetseite der Gemeinde Volkenschwand veröffentlicht.
Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an . Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Unter Downloads im unteren Bereich dieser Seite finden Sie alle weiteren wichtigen Unterlagen.
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